§ 223, § 253b ASVG - Erreicht ein Versicherter während des Sozialgerichtsverfahrens (oder des Leistungsverfahrens vor dem Versicherungsträger) das nach den Übergangsbestimmungen zur schrittweisen Anhebung des Anfallsalters für die vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer für den Pensionsantritt ausreichende Lebensalter, ist die sich daraus ergebende Änderung bei der Entscheidung zu berücksichtigen.