§ 255 ASVG - Nach ständiger Rechtsprechung besteht Anspruch auf Weitergewährung einer befristeten Invaliditätspension, wenn der Versicherte nach Ablauf der Frist, für die sie zuerkannt wurde, als invalid iSd § 255 ASVG anzusehen ist. Ein Vergleich mit den Verhältnissen, die seinerzeit zur Zuerkennung der befristeten Invaliditätspension geführt haben, ist nicht anzustellen, sodass es auch keiner ergänzenden Feststellungen bedarf, ob bzw. in welchem Ausmaß im Gesundheitszustand des Versicherten seither eine Änderung eingetreten ist. OGH 18.02.2003, 10 ObS 44/03y.