Die Änderung des KBGG, durch die ab 1. 1. 2004 das Kinderbetreuungsgeld um 50% für das zweite und jedes weitere Kind bei Mehrlingsgeburten erhöht und die Zuverdienstgrenze für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld auf € 5.200,- angehoben wird, wurde - unverändert gegenüber dem Ministerialentwurf, ARD 5405/5/2003 - im Bundesgesetzblatt kundgemacht. BGBl I 2003/58, ausgegeben am 12.08. 2003.