§ 1 BB-PG, Art 5 StGG - Im Urteil des OLG Wien 05.12.2001, 8 Ra 339/01h, ARD 5343/9/2002, war die Rechtsansicht geäußert worden, dass es zwar mit dem Bundesbahn-Pensionsgesetz (BB-PG 2001), BGBl I 2001/86, ARD 5237/2/2001, mit dem die bislang einzelvertraglich vereinbarte Pensionsordnung von Bundesbahnbediensteten durch ein Gesetz ersetzt worden ist, zu einer Verschlechterung bestehender privatrechtlicher Anwartschaften (z.B. durch Anhebung des Pensionsalters um 18 Monate) gekommen ist und die Rechtsposition der Bundesbahnbediensteten eine gewisse Beeinträchtigung erfahren hat, dass jedoch von einer Enteignung, die die Übertragung des gesamten Vermögensrechts mit vollständiger Dispositionsbefugnis an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts voraussetzt, nicht gesprochen und somit eine Verfassungswidrigkeit des BB-PG 2001 nicht erblickt werden könne. Diese Rechtsansicht wird vom OGH nicht geteilt.