§ 5 BThPG - Der durch die Einführung von Abschlagsbeträgen bei Frühpensionierung vorgenommene Eingriff in Pensionsanwartschaften erscheint im Falle einer undifferenzierten Anwendung auch auf Balletttänzer verfassungswidrig, weil er wegen der anders gearteten tatsächlichen Verhältnisse bei dieser Berufsgruppe eine deren Ansprüche übermäßig beeinträchtigende Wirkung hätte.