§ 27 Z 1 und Z 4 AngG - An das außerdienstliche Verhalten des Arbeitnehmers (hier: Gebietsleiter) ist kein so strenger Maßstab anzulegen wie an das dienstliche Verhalten. Die Abnahme des Führerscheins wegen Alkoholisierung in der Freizeit vermag daher nur unter besonderen Voraussetzungen eine Vertrauensunwürdigkeit zu begründen (vgl. OGH 29. 9. 1995, 9 ObA 154/95, ARD 4730/21/96).