§ 82 lit f GewO - Im vorliegenden Fall teilte der Arbeitnehmer vor Ort in Italien einem Disponenten des Vertragspartners des Arbeitgebers am 31. 10. mit, dass er Bedenken habe, die dort aufgenommene Ladung noch rechtzeitig am 2. 11. am Bestimmungsort in Frankreich abliefern zu können. Daraufhin übersandte der Vertragspartner des Arbeitgebers diesem am 31. 10. um 14 Uhr ein Fax, in dem darauf hingewiesen wurde, dass der Fahrer einem Kollegen mitgeteilt hätte, dass die Zustellung am Freitag (2. 11.) nicht anfangen könnte. Überdies wurde im Fax darauf hingewiesen, dass der Abliefertermin am Freitag, 2. 11., ein Fixtermin sei und die Nichteinhaltung Kostenfolgen für den Arbeitgeber nach sich ziehen würde.