§ 26, § 27 Z 4 AngG, § 863 ABGB - Kündigt ein Arbeitnehmer (hier: ein Arzt) am Abend nach einer Dienstbesprechung an, am nächsten Tag wegen einer vom Arbeitgeber vorgeschlagenen, für ihn nachteiligen Änderung seines Dienstvertrages die Ärztekammer und die Landesregierung aufsuchen zu wollen, kann die Äußerung des Arbeitgebers „Verschwinden Sie!“ im konkreten Zusammenhang nicht als Entlassungserklärung gewertet werden. Andererseits ist aber auch das Nichterscheinen des Arbeitnehmers zum Dienst gemäß Dienstplan an den folgenden Tagen nicht als schlüssige Austrittserklärung zu verstehen, doch rechtfertigt das pflichtwidrige Fernbleiben eine Entlassung.