Die bis Ende April 2004 zeitlich befristete Vereinfachungsregelung für die Anmeldung von Unternehmern zu FinanzOnline durch Prokuristen sieht vor, dass bei Anmeldung durch einen Prokuristen die vom Unternehmer bzw. seinem Geschäftsführer zu erteilende Spezialvollmacht nicht beglaubigt sein muss, dafür aber die Zugangskennungen mit RSa-Brief an den antragstellenden Unternehmer (Geschäftsführer) zugestellt werden.