Abkommen mit der Kirgisischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Die steuerlichen Beziehungen mit Kirgisistan wurden bisher noch durch kein Abkommen vor dem Eintritt internationaler Doppelbesteuerungen geschützt.