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Zahlungen für Dienstfreistellung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5423/12/2003 Heft 5423 v. 5.8.2003

LSt-Protokoll 2003, Homepage des BMF 09.07.2003

Das Dienstverhältnis wird (einvernehmlich oder durch Kündigung) beendet. Der Beendigungstermin liegt in der Zukunft. Der Arbeitnehmer wird bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses vom Dienst freigestellt (mit oder ohne Anrechnung des Urlaubs).

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