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Wählbarkeit türkischer Staatsangehöriger in die Vollversammlung der Arbeiterkammer

AusländerbeschäftigungARD 5422/10/2003 Heft 5422 v. 1.8.2003

§ 21 AKG, Art 10 ARB 1/80 - Der Ausschluss türkischer Arbeitnehmer von der Wählbarkeit in die Vollversammlung einer Arbeiterkammer widerspricht dem Gemeinschaftsrecht. Art 10 ARB 1/80 hat unmittelbar anwendbare Wirkung in den Mitgliedstaaten.

EuGH 08.05.2003, Rs. C-171/01 , Fall Wählergruppe „Gemeinsam Zajedno/Birlikte Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/UG“

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