LSt-Protokoll 2003, Homepage des BMF 09.07.2003
Vom Steuerpflichtigen werden Pflegeheimkosten für den Zeitraum Juli bis Dezember 2001 beantragt. Pflegegeld wurde ganzjährig bezogen, Pflegekosten für den Zeitraum Jänner bis Juni 2001 (für die Pflege im Haushalt des Steuerpflichtigen) wurden nicht geltend gemacht.