LSt-Protokoll 2003, Homepage des BMF 09.07.2003
Vom Steuerpflichtigen werden Aufwendungen zur Schaffung von Wohnraum geltend gemacht. Gemäß dem Einreichplan und der Baubewilligung wird ein Wohnhaus mit 3 Wohnungen errichtet. Laut Angaben des Steuerpflichtigen werden diese Wohneinheiten tatsächlich als 2 Wohnungen (Haushalte) genutzt, d.h. die in der Mitte gelegene Wohnung wird gemeinsam mit dem Bruder des Antragstellers verwendet.