§ 15 Abs 2 EStG - Erfolgt eine Wohnungsüberlassung an Dienstnehmer zu fremdüblichen Bedingungen und unter Ausschöpfen gesetzlicher Mietzinsobergrenzen (hier: nach § 15 Wohnhaus-WiederaufbauG), liegt in der Differenz zwischen gesetzlicher Miete und den höheren amtlichen Sachbezugswerten kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis.
VwGH 29.04.2003, 99/14/0240