§ 1 Abs 1 Z 1, § 3a IESG - Ist eine klare Trennung zwischen dem laufend bezahlten Entgelt und Beendigungsansprüchen eines Gesellschafter-Geschäftsführers einerseits (hier: Anspruch auf Abfertigung für die Zeit vor Bestellung zum Geschäftsführer) und kreditierten Mehrleistungen andererseits (hier: ca. 7.000 Überstunden) möglich und kreditiert der Arbeitnehmer nur die Mehrleistungen, die er zur Sicherung seines Lebensunterhaltes nicht benötigt, wird er dadurch nicht zum atypischen Arbeitnehmer (vgl. OGH 28.05.2001, 8 ObS 112/01f, ARD 5318/4/2002).