§ 3 Abs 3, § 3a Abs 1 IESG - Einem Arbeitnehmer steht Insolvenz-Ausfallgeld für den Zeitraum einer über das gesetzliche Ausmaß hinausgehenden Kündigungsfrist (hier: 4 Monate anstatt 6 Wochen) zu, wenn der Konkurs über das Vermögen des Arbeitgebers erst nach Beendigung des Dienstverhältnisses eröffnet wurde.
OGH 13.06.2002, 8 ObS 121/02f