§ 1 Abs 2, § 25 EStG - Das DBA-USA 1956 hindert Österreich nicht daran, nachträglich zufließende Zahlungen für Leistungen, die ehemals in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässige amerikanische Staatsbürger für eine seinerzeit in den USA ausgeübte nichtselbständige Arbeit nach ihrer Wohnsitzverlegung nach Österreich beziehen, in Österreich der Besteuerung zu unterwerfen. Allerdings ist Österreich abkommensgemäß verpflichtet, die von den nachträglich zufließenden Zahlungen für Leistungen erhobene US-Steuer auf die österreichische Steuer anzurechnen.