Artikel von Dr. Stephan Wotschke und Mag. Karl Hengstberger, Wien, zur Änderung der Verwaltungspraxis bei diesem Modell der privaten Altersvorsorge. Die nunmehrige Rechtsansicht des BMF (vgl. BMF 12.07.2002, ARD 5332/18/2002), dass § 2 Abs 2a EStG bei fremdfinanzierten Rentenversicherungen (auch als „Sicherheits-Kompakt-Pension“ bzw. „Schnee-Modell“ bezeichnet) stets zur Anwendung gelangt, weil dabei die steuerlichen Auswirkungen einen wesentlichen Kalkulationsfaktor darstellen, sei nach Meinung der Autoren abzulehnen.