LSt-Protokoll 2003, Homepage des BMF 09.07.2003
Von einem Steuerpflichtigen werden Familienheimfahrten an den Familienwohnsitz in der Slowakei geltend gemacht. Die Ehegattin ist nicht berufstätig. Am Beschäftigungsort wohnt der Antragsteller in einer Firmenunterkunft.