§ 101 ArbVG - Wird einem Chirurgen trotz ausdrücklichen Widerspruchs des Betriebsrats die Betreuung von Patienten auf Dauer entzogen (und damit die Durchführung von Operationen verboten) und werden ihm lediglich administrative Aufgaben zugewiesen, liegt eine verschlechternde Versetzung vor, die zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrats oder eines diese Zustimmung ersetzenden Gerichtsurteils bedurft hätte.
OGH 28.11.2002, 8 ObA 202/02t