Mit klassischen Mitarbeiter-Stock-Options erwirbt der Mitarbeiter das Recht, Aktien zu einem bestimmten Ausübungspreis in einem bestimmten Zeitraum zu erwerben. Sie können neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch zu Spekulationsgewinnen beim Mitarbeiter führen. Dabei sind die Subsidiarität von § 30 EStG gegenüber § 25 EStG sowie der Fristenlauf zu beachten. Der Zuflusszeitpunkt von Stock Options ist allerdings noch strittig. Der Artikel von Mag. David Grünberger, Wien, befasst sich in diesem Zusammenhang mit der Spekulationsbesteuerung bei unmittelbarem Zufluss der Aktien (vgl. höchstpersönliche Stock Options) und jener bei unmittelbarem Zufluss der Stock Options (vgl. übertragbare Stock Options). (RdW 2003/143, S. 166, Heft 3)