LSt-Protokoll 2003, Homepage des BMF 09.07.2003
Gemeinden stellen für ihre Arbeitnehmer Sondergenehmigungen aus, die zur gebührenfreien Benutzung von Parkplätzen (auf öffentlichen Verkehrsflächen) in parkraumbewirtschafteten Bereichen berechtigen. Es handelt sich dabei nicht um die Berechtigung, einen Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu benützen.