Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld haben Arbeitnehmer, Heimarbeiter und ihre Hinterbliebenen sowie ihre Rechtsnachfolger von Todes wegen (Anspruchsberechtigte). Der Anspruch besteht hinsichtlich gesicherter Ansprüche, wenn über das Vermögen des Arbeitgebers (Auftraggeber) im Inland der Konkurs bzw. Ausgleich eröffnet wird, auch wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist.