Das Verfahren betreffend die einstweilige Verfügung des LG Salzburg 12.05.2003, 32 Cga 72/03h, ARD 5407/4/2003, im Zusammenhang mit der Lkw-Blockade des Logistikzentrums (hier: der Post) als Protest gegen die Spar- und Umstrukturierungspläne des Managements wurde mit einem Vergleich beendet und die einstweilige Verfügung aufgehoben. (Salzburger Nachrichten v. 21. 6. 2003)