In diesem Artikel kommen die Autoren, Mag. Florentine Huber und Dr. Christian Ludwig, Wien, zu dem Schluss, dass in der Zwischenbesteuerung für bestimmte Einkünfte (§ 13 Abs 3 KStG) eine unzulässige Beschränkung der Freiheit des Kapitalverkehrs gesehen werden kann, weil der Entfall bzw. die Erstattung der Zwischensteuer bedingt, dass keine Entlastung von der Kapitalertragsteuer aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens erfolgt. Diese Beschränkung könne auch nicht durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden. (ecolex 2003/194, Heft 3)