Verordnung des BMSG, mit der die Verordnung über die Festsetzung des Anpassungsfaktors, der Anpassungsfaktormesszahl, der Anpassungsrichtwertmesszahl sowie des Wertausgleiches für das Jahr 2003 idF BGBl II 2002/438, ARD 5363/1/2002, betreffend die Auszahlung der Einmalzahlung gemäß § 2 Abs 1 der Verordnung geändert wird; die Einmalzahlung ist jeweils zur Hälfte im 1. Halbjahr 2003 in 7 Teilbeträgen und im 2. Halbjahr 2003 in 2 Teilbeträgen, und zwar zum 1. 7. 2003 und zum 1. 9. 2003, zusammen mit der jeweils höchsten laufenden Pensionszahlung auszuzahlen. BGBl II 2003/311, ausgegeben am 27.06.2003.