Dieser Beitrag von Christian Fritz, Innsbruck, bietet neben einer allgemeinen Einführung eine Übersicht über die typischen Geschäftsführerhaftungstatbestände - Organhaftung gegenüber der Gesellschaft, Abgabenhaftung (Subsidiärhaftung) und sozialversicherungsrechtliche Haftung - und über alle weiters theoretisch denkbaren Haftungsgefahren. Eine Haftung der Geschäftsführer bestehe danach in abgabenrechtlicher Hinsicht z.B.