§ 25 Abs 1 Z 1 EStG, § 166 VersVG - Allein durch die Nennung des Arbeitnehmers im Versicherungsvertrag als Begünstigter der Versicherung (hier: Rentenversicherung) kommt es zu keiner zur Lohnabgabenpflicht führenden Vorteilszuwendung in Form der Prämienzahlungen durch den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer.
VwGH 30.04.2003, 99/13/0224