§ 34 EStG - Dass die Ehefrau ohne Bürgschaftsübernahme für Geschäftskredite durch den Ehemann ihr Unternehmen nicht hätte weiterführen können, reicht - auch im Hinblick auf ein höheres Lebensalter der Eheleute - noch nicht aus, diesen Verpflichtungen Zwangsläufigkeit zuzumessen. Hiezu müsste dargetan werden, weshalb die ohne Übernahme der Bürgschaften gegebenenfalls erforderliche Beendigung der Betriebsführung durch die Ehefrau bei dieser eine existenzbedrohende Notlage hervorgerufen hätte und welche Gründe den Ehemann zum Zeitpunkt des Eingehens der Bürgschaft zur Annahme berechtigt hätten, mit der Bürgschaftsübernahme diese Gefahr von seiner Ehefrau erfolgreich abwenden zu können.