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Witwenpension nach § 55 EheG-Scheidung

SozialversicherungARD 5411/21/2003 Heft 5411 v. 24.6.2003

§ 264 Abs 10 Z 1 ASVG, § 55, § 69 EheG - Die Witwenpension soll den nach dem Tod des Versicherten weggefallenen Unterhaltsanspruch ersetzen, so dass auch hier ein Unterschied erforderlich ist, ob die Scheidung aus Verschulden oder nach § 55 EheG erfolgt ist.

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