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Betriebsratsfonds-Haftung

ArbeitsrechtARD 5411/10/2003 Heft 5411 v. 24.6.2003

§ 74 ArbVG - Sämtliche Mitglieder des Kollegialorgans Betriebsrat haften für den Schaden aus der Unrechtmäßigkeit der Gebarung und Verwendung der Mittel des Betriebsratsfonds.

OGH 19.09.2002, 8 ObA 22/02x

Haftung des Betriebsrats

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