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Keine Entlassung wegen Kfz-Reparatur für Verwandte

ArbeitsrechtARD 5410/6/2003 Heft 5410 v. 17.6.2003

§ 82 lit e GewO - Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer seinen Pkw und jene von 3 Familienangehörigen, die teilweise mehrere ältere Pkws besaßen, mit den beim Arbeitgeber zulässigerweise verbilligt gekauften Materialien repariert.

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