Dieser Artikel von Mag. Wolfgang Ryda und Dr. Gertraude Langheinrich beinhaltet eine Darstellung jener Berufsgruppen, für die die Abzugsfähigkeit für Aufwendungen eines im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers in Betracht kommt, wie z.B. Gutachter, Schriftsteller, nebenberuflich tätige Künstler, Teleworker und Heimarbeiter, respektive für die die gesetzliche Ausnahmeregelung des § 20 Abs 1 Z 2 lit d zweiter Satz EStG gerade nicht zutrifft, und von Mischformen. (Finanz-Journal 2002/372, Heft 11)