§ 4 Abs 4, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG - Beschränkt sich die betriebliche Nutzung von Geräten zur Videoverarbeitung durch einen Zahnarzt darauf, einmal im Jahr ein Ordinationsvideo zu erstellen, widerspricht es der Lebenserfahrung, dass der Arzt, der auch private Videoaufnahmen (etwa von Urlaubsreisen) erstellt, diese Geräte (beinahe) ausschließlich betrieblich nutzt, was für die Absetzbarkeit der hiefür getätigten Investitionen erforderlich wäre.