Besprechung von Dr. Walter Geppert, Wien, zu OGH 25.10.2001, 8 ObA 28/01b , ARD 5325/7/2002. Hinsichtlich der Höhe des Entgelts für die überlassene Arbeitskraft weist der Autor u.a. darauf hin, dass die Angemessenheit nicht mit der Ortsüblichkeit gleichgesetzt werden könne, weil die Angemessenheit nur eine Teilmenge der Ortsüblichkeit sei. (DRdA 2003/25, Heft 1)