Verordnung des BMWA, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker geändert wird; nunmehr kann die Zusatzprüfung für diesen Lehrberuf auch nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik abgelegt werden. BGBl II 2003/257, ausgegeben am 27.05.2003.