§ 67 Abs 6 und Abs 8 lit e EStG, Art 18 DBA-BRD - Wird das Dienstverhältnis zwischen einer deutschen GmbH und ihrem Geschäftsführer, der an der GmbH nicht beteiligt ist und der nunmehr nach Österreich zugezogen ist, gelöst und werden aus diesem Anlass die Pensionsansprüche des Geschäftsführers von der GmbH durch Zahlung eines Einmalbetrages abgefunden, dann unterliegt dieser Abfindungsbetrag gemäß Art 9 Abs 4 DBA-BRD 1954 der inländischen Besteuerung und ist in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Dies gilt nach Auffassung des BMF auch dann, wenn der Geschäftsführer zu diesem Zeitpunkt noch nicht das Pensionsalter erreicht hat (BMF 31. 8. 1998, EAS 1320, ÖStZ 1998/623, Heft 23) und nunmehr die Geschäftsführerfunktion bei einer österreichischen GmbH ausübt.