Die Verordnung des BMWA über die Anerkennung von Befähigungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR (EU/EWR Anerkennungsverordnung) regelt die Voraussetzungen, unter denen die Anerkennung von Befähigungsnachweisen, die von einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat ausgestellt worden sind, vom BMWA mit Bescheid auszusprechen ist.