§ 12 AlVG - Der Begriff des Erwerbseinkommens iSd § 12 AlVG umfasst nicht ohne weiteres alle Einkünfte, die mit der Ausübung eines öffentlichen Mandats verbunden sind. Ein - Arbeitslosigkeit ausschließendes - Erwerbseinkommen ist vielmehr nur dann gegeben, wenn die Bezüge eines öffentlichen Mandatars ein Ausmaß erreichen, das zeigt, dass sie nicht nur den Zweck haben, mit der Ausübung des Mandats idR verbundene Aufwendungen abzugelten, sondern auch z.B. einen angemessenen Beitrag zum Lebensunterhalt der betreffenden Person bilden.