§ 252 Abs 2 Z 1 ASVG - Eine ausschließlich selbstbestimmte private Vorbereitung auf die Zulassungsprüfungen zur Externistenreifeprüfung in einer Maturaschule ist keine Schulausbildung iSd § 252 Abs 2 Z 1 ASVG und verlängert somit nicht die Kindeseigenschaft über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus.
OGH 26.11.2002, 10 ObS 14/02k