§ 37 Abs 5 EStG - Der aus Anlass einer krankheitsmotivierten Aufgabe und Veräußerung einer Facharztpraxis entstandene Übergangsgewinn ist nicht mit dem begünstigten Hälftesteuersatz zu versteuern, wenn der Abgabepflichtige durch Übernahme von Vertretungen seine Tätigkeit als Zahnarzt fortsetzen und somit noch eine Erwerbstätigkeit ausüben kann.
VwGH 26.06.2002, 2002/13/0003