§ 1014 ABGB , § 333 ASVG , § 2 Abs 1 KHVG - Eine Risikohaftung des Dienstgebers analog § 1014 ABGB für Personenschäden, die ein Dienstnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls während des Betriebs eines vom Dienstgeber gehaltenen Kraftfahrzeugs erlitten hat, wird durch das Dienstgeberhaftungsprivileg ausgeschlossen Für die Risikohaftung des Dienstgebers analog § 1014 ABGB besteht keine Versicherungsdeckung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung.