§ 82 lit f GewO, § 5 EFZG - Das Übernachten bei einer Freundin im Krankenstand (Krankenstandsursache: Rückenschmerzen und Schwindel) ist kein Umstand, der den Genesungsprozess objektiv zu verzögern vermag und eine Entlassung diesbezüglich rechtfertigen würde.
ASG Wien 26.11.2002, 16 Cga 130/01f, rk.