§ 67 Abs 4 EStG - Bei der einmaligen Leistung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer, die der Verwaltungsausschuss gewähren kann, handelt es sich nicht um eine nach § 67 Abs 4 EStG begünstigt zu versteuernde Ablöse von Pensionsansprüchen.
VwGH 26.06.2002, 2002/13/0003