OGH 28. 1. 2003, 10 ObS 10/03y
§ 175 ASVG - Ist der Entschluss zur Selbsttötung nicht die Folge eines schweren psychischen Traumas, sondern das Ergebnis einer längeren, möglicherweise krankheitsbedingten, auch schulbedingten Entwicklung, kann nicht von einem Arbeitsunfall (Schulunfall) gesprochen werden.