Vergleichsanfechtung bei Wegfall der Geschäftsgrundlage
§ 1380 ABGB - Wird zwischen den Streitteilen ein Vergleich über Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers nach Malversationen des als Buchhalter beschäftigen Arbeitnehmers unter der ausdrücklichen Bedingung geschlossen, dass keine weiteren Malversationen aufgedeckt werden, ist mit dem Bekanntwerden weiterer Schadensfälle der Vergleich weggefallen.