§ 39 AngG, § 879, § 1479 ABGB, § 19 KV-Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure - Auch wenn eine in einem Kollektivvertrag normierte, für alle Ansprüche aus dem Dienstverhältnis geltende 6-wöchige Verfallsfrist hinsichtlich der Entgeltansprüche (teil)nichtig ist, ist sie in Bezug auf den Anspruch des Arbeitnehmers auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses wirksam, da das Verlangen des Arbeitnehmers auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses durch die Einhaltung der 6-Wochen-Frist nicht übermäßig erschwert wird, muss er dafür doch keine umfangreichen Rechtsauskünfte einholen bzw. Unterlagen beischaffen.