Im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr benötigen sowohl Lkw-Lenker als auch ihre Beifahrer seit 19. 3. 2003, wenn sie Staatsangehörige eines Drittstaates sind eine EU- Fahrerbescheinigung (vgl. dazu bereits ausführlich ARD 5383/3/2003).
Antrag
Der Antrag für die Fahrerbescheinigung und das Bestellformular für einen Versicherungsnachweis sind unter www.noegkk.at abrufbar. Dem Antrag sind außerdem beizufügen: