Kontingentzahl für befristete Beschäftigung (Forstwirtschaft)
Verordnung des BMWA über die befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft betreffend Festlegung eines Kontingents in Höhe von 7.880. Die Beschäftigungsbewilligungen der ausländischen Arbeitskräfte dürfen 6 Monate nicht überschreiten und nicht nach dem 31. 12. 2003 enden. BGBl II 2003/208, ausgegeben am 4. 4. 2003.